Die neuen Top-Level-Domains (TLDs)
Die Domain-Revolution hat begonnen
Bisher konnte man nur unterhalb einiger weniger generischer Top-Level-Domains wie .com und .info, sowie den üblichen Länder-TLDs (.de, .fr, .ch…) eigene Domains registrieren.
Während des Anmeldefensters bis April 2012 wurden fast 2000 Bewerbungen für neue TLDs eingereicht. Die Anmeldeverfahren laufen noch immer und es wird mit weit über tausend genehmigten Top-Level-Domains gerechnet. Darunter sind z.B. .web, .shop, .berlin und .app. Es ist jedoch nicht mit einer gleichzeitigen Einführung aller TLDs zu rechnen.Schätzungen gehen davon aus, dass sich die Einführung über mehrere Jahre hinziehen wird.
So verpassen Sie nichts mit der Domain-Merkfunktion
Sie können Domainregistrierungen unter vielen neuen TLDs, für die Termine, Bedinungen und Preise feststehen, bereits verbindlich in unserem Domainportal beauftragen.
Domains unter allen anderen TLDs können Sie über die Merkfunktion im Domainportal speichern: Sie suchen dort einfach nach Domains, die Sie interessieren und übernehmen sie in die Merkliste. Wir informieren Sie dann rechtzeitig per E-Mail, bevor die Registrierung der so vorgemerkten Domains möglich wird.
Wir werden über unseren Newsletter und auf dieser Seite über alle Neuigkeiten informieren.
Schützen Sie Ihre Marken
Damit Sie nicht für jede neue TLD Ihre Marke erneut einreichen müssen, wurde eine zentrale Datenbank für Domain-Markenrechte geschaffen, das "Trademark Clearinghouse"
(TMCH). Wir sind dort als sogenannter "Agent" akkreditiert, damit wir Ihre Markennamen hinterlegen können. Sie müssen sich also nicht direkt mit dem TMCH auseinander setzen.
Es gibt drei wesentliche Vorteile, die Ihnen die Einreichung Ihrer Marke beim TMCH bietet:
- Sie müssen nur einmal die Informationen Ihrer Marke hinterlegen und sie kann dann für alle Sunrise-Phasen der neuen TLDs verwendet werden, die in den nächsten Jahren kommen.
- Wenn jemand versucht, unter einer beliebigen neuen TLD zu Ihrer Marke identische Domains zu registrieren, wird er noch vor der Domainregistrierung informiert und muss eine Erklärung unterschreiben, dass er von Ihrer Marke Kenntnis genommen hat. Somit kann der Registrant nicht behaupten, er hätte nichts von der Marke gewusst.
- Als Markeninhaber werden Sie informiert, sobald jemand Ihre Marke für eine Domainregistrierung verwendet. Somit können Sie prüfen, ob Sie gegen diese Domainregistrierung vorgehen möchten.
Bei jeder Einführung einer neuen TLD besteht die Gefahr des Markenmissbrauchs, ob die TLD für Sie interessant ist oder nicht. Wir halten die TMCH-Hinterlegung daher für eine sinnvolle Investition für alle Markeninhaber, denn Sie ersparen sich Ärger und Rechtsstreitigkeiten in der Zukunft. Spätestens, wenn Sie die erste Domain in eine der Sunrise-Phasen einreichen möchten, kommen Sie an der TMCH-Hinterlegung ohnehin nicht vorbei.
Sie können die Daten Ihrer Marke für 1, 3 oder 5 Jahre hinterlegen. Der Nettopreis, zzgl. MwSt. ist wie folgt:
- 1 Jahr: € 145,–
- 3 Jahre: € 395,– (automatische Verlängerung nach 3 Jahren)
- 5 Jahre: € 645,– (automatische Verlängerung nach 5 Jahren)
Die Hinterlegung für nur ein Jahr würden wir nicht empfehlen, da sie sich nicht automatisch verlängert und die Kosten für einen dauerhaften Schutz zu hoch sind. Nur die 3- und 5-jährigen Anträge verlängern sich automatisch, sofern Sie nicht vorher kündigen. Selbst wenn Sie Ihre Marke nur für die Dauer der Sunrise-Phasen beim TMCH hinterlegen möchten, sollte mindestens die 3-jährige Variante gewählt werden.
Wenn Sie die Hinterlegung Ihrer Marke beim TMCH wünschen, füllen Sie bitte das folgende Formular aus. Wir prüfen vor der Einreichung beim TMCH Ihre Angaben, führen eine Markenrecherche durch und kontaktieren Sie, falls es Rückfragen oder Inkonsistenzen mit den online verfügbaren Daten gibt. Wenn Sie mehrere gleichlautende Marken bei verschiedenen Patentämtern haben, sollten Sie bevorzugt WIPO oder EU-Gemeinschaftsmarken nehmen. Wenn Sie Bild- und Wortmarken haben, sind Wortmarken zu bevorzugen. Ältere Marken sollte man jüngeren vorziehen.
Für Anwälte und Provider/Registrare haben wir ein eigenes Portal. Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte.
Schutz Ihrer Marken beim "Trademark Clearinghouse" (TMCH)
Weitere Informationen zum Download
Kurz-Broschüre "Trademark Clearinghouse" (TMCH) (EN, PDF 1,0 MB)
FAQs über das "Trademark Clearinghouse" (TMCH) (EN, PDF 2,1 MB)





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